|
Unser Verein/Unser Verein |
||||||||
| Der Verein führt den Namen | ||||||||
| „Bürger-Schützenverein
Anholt e. V.“ |
||||||||
| Zweck des Vereins | ||||||||
| Zweck des Vereins ist die Pflege heimatlichen Brauchtums
in der Wahrung der alten Tradition durch die jährliche Feier des Schützenfestes
und anderer Veranstaltungen, die Förderung echten Bürgersinns
und froher Geselligkeit unter allen seinen Mitgliedern. Aufgabe des Vereins
ist weiterhin die Förderung des Schießsports nach einheitlichen
wie auch eigenen Richtlinien zur Pflege des Vereinslebens. |
||||||||
| Mitglieder des Vereins | ||||||||
| Der Verein hat 615 Mitglieder. 38 Mitglieder bilden das Offizierskorps, davon gehören 7 Mitglieder dem Vorstand an. 1 Ehrenpräsident, 1 Ehrenoberst, 2 Ehrenhauptleute und 2 Offiziere a.D gehören zum Offizierskorps. 21 Mitglieder sind Jungschützen, 51 Mitglieder haben das 71. Lebensjahr vollendet und sind gemäß der Satzung beitragsfrei. |
||||||||
| Ehrenorden des Vereins | ||||||||
| Der Ehrenorden des Bürger-Schützenverein Anholt wurde am Schützenfest- montag im Jahr 2010 dem Oberst Josef Willing für besondere Verdienste verliehen.
|
||||||||
| Mitgliedschaft | ||||||||
| Mitglied des Vereins kann jede Person aus Anholt werden,
die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Auswärtige, insbesondere gebürtige Anholter, können dem Verein als fördernde Mitglieder beitreten. Sie haben alle Rechte und Pflichten einer ordentlichen Mitgliedschaft mit Ausnahme des Königsschießens. |
||||||||
| Vorstand | ||||||||
| Der Vereinsvorstand besteht aus folgenden 7 Personen:
1. Präsident. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind aber nur der Präsident, der Vizepräsident, der Geschäftsführer und der Rechnungsführer. Jeweils 2 von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Sie bilden den geschäftsführenden Vorstand. Die übrigen 3 Vorstandsmitglieder bilden den erweiterten Vorstand mit gleichen Rechten wie der geschäftsführende Vorstand, jedoch ohne Vertretungsbefugnis. |
||||||||
| Mitgliederversammlung | ||||||||
| Mindestens einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt. Sie wird vom Vorstand schriftlich mit einer Frist von mindestens 10 Tagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. | ||||||||
| Geschäftsordnung | ||||||||
| Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung selbst. In ihr werden auch alle Richtlinien geregelt, die das Vereinsleben betreffen. |